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Mietbedingungen und Buchungsbestätigung Die Mietabmachung wird rechtsgültig mit schriftlicher Reservierungsvereinbarung und zurückgesandter, unterschriebener Buchungsbestätigung / Mietvertrag. Mit der Reservierungsvereinbarung erhält jeder Mieter eine Buchungsbestätigung und einen Mietvertrag, die uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Vereinbarung unterschreiben zurückgesandt werden müssen. Mit der Buchungsbestätigung und dem Mietvertrag erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese Bedingungen als verbindlich an. |
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Anzahlung Innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der Buchungsbestätigung und des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 30 % der Gesamtmiete zu entrichten. Die Restzahlung erbitten wir bei Anreise (Bar- oder EC-Karten-Zahlung möglich). Die Anzahlung leisten Sie bitte auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto. Sollte die Anzahlung i.H.v. 30% im o.g. Zeitraum nicht erfolgen, so behalten wir uns das Recht vor, die Buchung von unserer Seite aus zu stornieren. |
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Kaution Der Gast verpflichtet sich, eine Kaution an den Vermieter zu zahlen. Die Höhe der Kaution beträgt 150,00€ . Die Kaution kann per Vorabüberweisung, in bar oder via EC-Karte geleistet werden. Der Mieter erhält die Kaution nach Abnahme des Ferienobjektes in der Regel nach 7 Werktagen per Banküberweisung zurück. Eine Barauszahlung der Kaution bei Abreise ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. |
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Aufenthalt im Mietobjekt Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienquartier frühestens um 15:00 Uhr beziehen. Schadensersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht um 15:00 Uhr zur Verfügung steht. Die Hausschlüssel können erst nach erfolgter Zahlung der Kaution dem Feriengast ausgehändigt werden. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel auszuhändigen. Anfallender Müll ist selbstständig in den dafür bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus der Ferienwohnung entfernt werden. Während der Mietzeit an dem Ferienobjekt entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter ohne Verschuldungsnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. In diesem Fall wird die Kaution in Anspruch genommen. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist aus Sicherheitsgründen untersagt (Reetdach). Kosten für entstandene Schäden durch Missachtung sind vom Mieter zu tragen. Auch sind ausschweifende Partys/Feiern mit einhergehender Lärmbelästigung für andere Gäste untersagt. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Der Mietpreis und die Höchstbelegung der Ferienwohnung richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. |
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Rücktritt durch den Vermieter Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz mehrfacher Ermahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat der Mieter Anspruch auf den Mietpreis für die noch verbleibende Restmietdauer. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten hat. |
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Reiserücktritt Ein notwendiger Rücktritt von einer Reise vor Reisebeginn muss schriftlich mitgeteilt werden. Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: |
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Rücktrittsgebühren |
bis zu 31 Tagen vor Mietbeginn ab 30 Tagen vor Mietbeginn bis 7 Tage vor Anreise 6 - 2 Tage vor Anreise Einen Tag vor Anreise sowie bei vorzeitiger Abreise | 50,00 30% der Gesamtmiete 80% der Gesamtmiete 100 % des Übernachtungspreises |
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Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. |
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Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Bereitstellung des Mietgegenstandes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- und/ oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen durch höhere Gewalt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht gegenüber Mitreisenden in den Räumlichkeiten der Ferienwohnung. |
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Gewährleistung Wird die Ferienwohnung nicht im vertragsmäßigen Zustand angetroffen, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet der vorangegangenen Leistung des Vermieters - der Mitwirkung des Mieters. Deshalb ist der Mieter verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. |
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